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Öffnungs-Wirrwarr: Was Bund und Länder beschlossen haben

Über den Flächennutzungsplan der Stadt Reutlingen wurde in Degerschlacht abgestimmt.
Auf der Webseite von Abgeordnetenwatch können Bürger direkt Fragen an ihre Abgeordneten stellen. Foto: GEA
Auf der Webseite von Abgeordnetenwatch können Bürger direkt Fragen an ihre Abgeordneten stellen.
Foto: GEA

BERLIN. Die Sehnsucht nach mehr Freiheit in der Corona-Krise ist groß. Der Weg dorthin ist für manche aber kürzer als für andere. Wie schnell es geht, hängt von der Entwicklung der Infektionen im jeweiligen Land oder der Region ab. Bund und Länder haben Kriterien festgelegt, nach denen die Länder über weitere Öffnungsschritte entscheiden sollen. Mehrere Länder behalten sich Abweichungen ausdrücklich vor. Dort, wo Bund und Länder keine neuen Regelungen vereinbart haben, sollen die bisherigen Beschlüsse bis zum 28. März weiter gelten.

Tests: Bis Anfang April sollen Corona-Testmöglichkeiten deutlich ausgeweitet werden. Jeder soll mindestens einmal pro Woche einen kostenlosen Schnelltest machen können. Wer positiv getestet wird, muss sich isolieren und einen zuverlässigeren PCR-Test machen. Beide Tests sollen gratis sein.

Homeoffice: Die Pflicht für Arbeitgeber, ihren Beschäftigten wann immer möglich das Arbeiten daheim zu erlauben, soll bis zum 30. April verlängert werden.

Impfungen: Ab der zweiten Märzwoche soll es Regelungen geben, damit auch einzelne niedergelassene Ärzte Menschen gegen Corona impfen können. Ab Ende März/Anfang April sollen die Haus- und Fachärzte mitimpfen und dabei auch über die Priorisierung vor Ort entscheiden.

Kontakte: Ab dem 8. März sollen sich maximal fünf Personen aus zwei Haushalten treffen dürfen. Paare sollen generell als ein Hausstand zählen. Sinkt die Inzidenz unter 35, können Treffen von bis zu zehn Personen aus drei Haushalten erlaubt werden. Kinder bis 14 Jahre kommen jeweils hinzu.

Wenn die 7-Tage-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 100 liegt, greift eine Notbremse. Dann gelten ab dem zweiten darauffolgenden Werktag wieder die Regeln, die bis zum 7. März griffen. Das heißt in diesem Fall: Ein Haushalt und eine weitere Person dürfen sich treffen, Kinder bis 14 Jahre ausgenommen.

Stufe zwei, ab 8. März:

Nachdem im ersten Schritt schon ab dem 1. März Schulen und Friseure geöffnet wurden, sollen nun (ab 8. März) auch Buchläden, Blumengeschäfte und Gartenmärkte sowie der Einzelhandel des täglichen Bedarfs öffnen dürfen. Bei größerer Ladenfläche sind mehr Kunden erlaubt. In manchen Bundesländern gibt es solche Öffnungen bereits. Sogenannte körpernahe Dienstleistungen wie etwa Massagen sollen wieder erlaubt werden. Was genau gemeint ist, kann sich von Land zu Land unterscheiden. Auch der Unterricht in Fahr- und Flugschulen soll wieder losgehen. Kunden müssen einen tagesaktuellen Schnell- oder Selbsttest vorweisen, falls sie bei ihrem Termin die Maske nicht aufbehalten können (zum Beispiel bei Kosmetik oder Rasuren).

Stufe drei, ab 8. März, abhängig von Inzidenz

Inzidenz unter 50: Bei einer stabilen 7-Tage-Inzidenz von unter 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner sind weitere Öffnungen landesweit oder regional im Einzelhandel möglich. Außerdem können dann Museen, Galerien, Zoos, botanischen Gärten und Gedenkstätten öffnen. Maximal 10 Personen sollen an frischer Luft zusammen kontaktfrei Sport treiben dürfen.

Inzidenz 50 bis 100: Liegt die Inzidenz an drei aufeinander folgenden Tagen bei mehr als 50 Neuinfektionen oder gibt es eine stabile oder sinkende Inzidenz von unter 100 können Einzelhandel sowie Museen, Galerien, Zoos, botanische Gärten und Gedenkstätten Termine zum Einkauf oder Besuch vergeben. Maximal fünf Menschen aus zwei Haushalten können draußen gemeinsam Sport treiben. Bei Kindern bis 14 Jahren ist eine Gruppe von bis zu zwanzig erlaubt.

Stufe vier, ab 22. März abhängig von Inzidenz

Voraussetzung für den vierten Öffnungsschritt ist eine 7-Tage-Inzidenz, die sich in der dritten Stufe 14 Tage lang nicht verschlechtert hat.

Inzidenz unter 50: Liegt die Inzidenz stabil unter 50 Neuinfektionen sollen Außengastronomie, Theater, Konzert- und Opernhäuser sowie Kinos geöffnet werden. Kontaktfreier Sport drinnen und Kontaktsport draußen sind dann ebenfalls erlaubt.

Inziden 50 bis 100: Überschreitet die Inzidenz an drei aufeinander folgenden Tagen die Marke 50 oder liegt sie stabil oder sinkend bei unter 100 Neuinfektionen ist eine Öffnung der Außengastronomie mit Terminbuchung möglich. Ein tagesaktueller Covid-19-Test ist nötig, wenn sich mehrere Haushalte einen Tisch teilen, auch für den Besuch von Theatern, Konzert- und Opernhäusern sowie Kinos. Das Gleiche gilt für kontaktfreien Sport drinnen oder Kontaktsport draußen.

Stufe fünf, ab 5. April abhängig von Inzidenz

Voraussetzung für den fünften Öffnungsschritt ist eine 7-Tage-Inzidenz, die sich in der vierten Stufe 14 Tage lang nicht verschlechtert hat.

Inzidenz unter 50: Liegt die Inzidenz stabil unter 50 Neuinfektionen sind Freizeitveranstaltungen mit bis zu 50 Teilnehmern an frischer Luft und Kontaktsport drinnen erlaubt.

Inzidenz 50 bis 100: Überschreitet die Inzidenz an drei aufeinander folgenden Tagen den Wert 50 oder liegt sie stabil oder sinkend bei unter 100 Neuinfektionen ist eine weitere Öffnung des Einzelhandels mit Kundenbegrenzung sowie kontaktfreier Sport drinnen sowie  Kontaktsport draußen ohne Testzwang möglich.

Notbremse bei steigender Inzidenz

Für die Stufen drei bis fünf gibt es – ähnlich der Kontaktregelung – eine Notbremse: Wenn die 7-Tage-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen bei über 100 liegt, gelten ab dem zweiten darauffolgenden Werktag wieder die Regeln, die bis zum 7. März griffen.

Weitere Öffnungsschritte

Am 22. März wollen Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidenten über das weitere Vorgehen beraten. Es soll dann um Gastronomie, Kultur, Veranstaltungen, Reisen und Hotels gehen. (dpa/GEA)