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Reutlinger Rathaus für den Publikumsverkehr geschlossen

Das Rathaus in Reutlingen.
Das Rathaus in Reutlingen. Foto: Zenke
Das Rathaus in Reutlingen.
Foto: Zenke
REUTLINGEN. Mit dem Beschluss von Bund und Ländern zur Bekämpfung der Coronavirus-Pandemie haben sich auch für die Verwaltung neue Vorgaben ergeben. Aufgrund der in den letzten Wochen exponentiell steigenden Infektionszahlen sind tiefgreifende Maßnahmen zur Beschränkung von Kontakten notwendig. Deshalb schließt die Stadtverwaltung Reutlingen ab Mittwoch, 16. Dezember bis einschließlich 8. Januar 2021 das Rathaus mit allen Verwaltungsstandorten sowie alle Bezirksämter und das Bürgeramt Außenstelle Orschel-Hagen für den Publikumsverkehr.

Die Stadtverwaltung ist zwar besetzt, die Öffnungszeiten sind jedoch aufgehoben. Die Kommunikation läuft ausschließlich per Telefon, per Post oder schriftlich per E-Mail. Nicht aufschiebbare persönliche Anliegen können ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung erfolgen. Termine können telefonisch mit der zuständigen Sachbearbeiterin oder dem Sachbearbeiter abgesprochen werden. Die Kontaktdaten der jeweils zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verschiedener Sachgebiete findet man auf der städtischen Website www.reutlingen.de/mitarbeiter. Die städtischen Ämter sind unter www.reutlingen.de/aemter  aufgelistet. Wenn das Anliegen nicht einer bestimmten Ansprechpartnerin oder einem Ansprechpartner zugeordnet werden kann, steht der Bürgerschaft unter www.reutlingen.de/kontakt ein Kontaktformular zur Verfügung, das an die entsprechenden Ämter weitergeleitet werden kann.

Diese Vorsichtsmaßnahme dient dem Schutz der Bürgerinnen und Bürger und Mitarbeiterinnen und der Mitarbeiter der Verwaltung gleichermaßen.

Die Bürgerschaft wird gebeten, abzuwägen, ob ein Termin zwingend notwendig ist, oder ob Erledigungen im Rathaus und in den Bezirksämtern nicht zu einem späteren Zeitpunkt erledigt werden können.

Achtung: Bereits vereinbarte Trauungstermine im Rathaus und in den Rathäusern der Bezirksgemeinden finden statt. Ab 16. Dezember 2020 dürfen keine Gäste mehr bei der Eheschließung anwesend sein. Im Trausaal dürfen sich nur der Standesbeamte und das Brautpaar aufhalten. (pm)