- Untersagung des Betriebs von Museen, Galerien, zoologischen und botanischen Gärten sowie Gedenkstätten für den Publikumsverkehr
- Untersagung des Betriebs von Sportanlagen für den Freizeit- und Amateursport (Individualsport auf weitläufigen Anlagen wie z.B. Golf und Gruppensport im Freien mit maximal 5 Personen aus nicht mehr als 2 Haushalten ist hiervon nicht betroffen)
- Der Einzelhandel darf kein »Click&Meet« (also Einkaufen mit Terminvergabe) mehr anbieten – »Click&Collect« (Abholung bestellter Waren) bleibt weiter möglich
- Untersagung von Betrieben zur Erbringung körpernaher Dienstleistungen (wie z.B. Nagel-, Kosmetik-, Tattoo-Studios). Medizinische Behandlungen bleiben weiter möglich. Friseure dürfen geöffnet bleiben (Durchführung von ausschließlich Friseurdienstleistungen).
- Musik-, Kunst- und Jugendmusikschulen dürfen nur noch Online-Unterricht anbieten
- Untersagung des Betriebs von Sonnenstudios
Das als Modellprojekt vom Sozialministerium bewilligte lokale Öffnungskonzept der Stadt Tübingen bleibt bis zur Beendigung des Projekts durch das Landesgesundheitsamt hiervon unberührt. (pm)