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Strobl gegen Forderung zur Waffen-Obergrenze für Jäger

Die Grünen wollen eine Waffen-Obergrenze für Jäger. Innenminister Strobl erteilt dieser Forderung eine Absage.

Jagdgewehr
Innenminister Strobl ist gegen eine Waffen-Obergrenze für Jägerinnen und Jäger. (Symbolbild) Foto: Marius Bulling/DPA
Innenminister Strobl ist gegen eine Waffen-Obergrenze für Jägerinnen und Jäger. (Symbolbild)
Foto: Marius Bulling/DPA

Innenminister Thomas Strobl (CDU) hat der Forderung der Landtags-Grünen nach einer Waffen-Obergrenze für Jägerinnen und Jäger eine Absage erteilt. »Die von den Grünen gewünschte Änderung des Waffenrechts zu Lasten der Jägerinnen und Jäger wird es mit uns nicht geben«, teilte er mit. Er wolle weder zusätzliche Bürokratie durch eine Obergrenze schaffen, noch das Misstrauen gegen Jägerinnen und Jäger stärken. 

Grund für die Forderung der Grünen war, die Anzahl der Waffen im Land zu verringern. Laut Zahlen des Innenministeriums sind 234 von den rund 49.000 Jägerinnen und Jägern im Südwesten im Besitz von mehr als zehn Langwaffen (Stand Ende September). »Je weniger Waffen im Umlauf sind, desto sicherer leben wir alle«, sagte Grünen-Politiker Oliver Hildenbrand. »Wir können dem Horten und Sammeln von Waffen effektiv vorbeugen, indem wir den Erwerb und Besitz von Waffen zahlenmäßig begrenzen.« Zwei Kurzwaffen und zehn Langwaffen seien mehr als genug.

Für Langwaffen sieht das Waffengesetz im Gegensatz zu Kurzwaffen keine zahlenmäßige Begrenzung vor. Dennoch seien bei der Anzahl der Langwaffen die Waffenbehörden dafür sensibilisiert, »ein Waffenhorten von Jägern ohne sachlichen Grund zu vermeiden«, teilte das Innenministerium mit. Da es für verschiedene zu bejagende Wildarten, jagdliche Situationen und Jagdarten jedoch jeweils spezifische Jagdwaffen gibt, erscheine die Festlegung einer zahlenmäßig bestimmten Obergrenze für jagdlich genutzte Langwaffen weder angemessen noch notwendig. Das Innenministerium weist zudem darauf hin, dass es sich beim Waffengesetz um ein Bundesgesetz handele. Änderungen der waffenrechtlichen Regelungen müssten daher durch den Bundesgesetzgeber erfolgen.

© dpa-infocom, dpa:241123-930-297229/2