Bei dem Bekannten der Seniorin handelte es sich nicht um den Besitzer des Hundes. Das Tier wurde nach dem Vorfall an seine Besitzer übergeben. Die Polizei ordnete an, dass der Hund so lange nicht mehr in der Öffentlichkeit geführt werden darf, bis der Hund von Seiten der Polizeibehörde geprüft und ein etwaiger Beschluss zur Handhabung des Hundes erteilt werde. Wie es genau zu dem Vorfall kam werde noch ermittelt.
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