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Aktuell Förderprogramm

Europäischer Sozialfonds fördert Projekte im Kreis Reutlingen mit 267.000 Euro

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Die Europäische Union stellt über den Europäischen Sozialfonds (ESF Plus) Fördermittel zur Verfügung, um innovative Projekte zu fördern Foto: Monika Skolimowska/DPA
Die Europäische Union stellt über den Europäischen Sozialfonds (ESF Plus) Fördermittel zur Verfügung, um innovative Projekte zu fördern
Foto: Monika Skolimowska/DPA

REUTLINGEN. Die Europäische Union stellt über den Europäischen Sozialfonds (ESF Plus) Fördermittel zur Verfügung, um innovative Projekte zu fördern und zur Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit und der Teilhabe-Chancen von Menschen, die besonders von Armut und Ausgrenzung bedroht sind. Ein gleichwertiges Förderziel ist die Vermeidung von Schulabbrüchen und die Verbesserung der Ausbildungsfähigkeit.

Für die Förderphase stehen dem Land Baden-Württemberg Mittel in Höhe von circa 179 Millionen Euro zur Verfügung. Auf den Landkreis Reutlingen entfallen davon im Jahr 2025 ungefähr 267.000 Euro. Die Förderung erfolgt durch die Landeskreditbank auf Grundlage des Votums eines Arbeitskreises mit Akteuren aus dem Landkreis Reutlingen aus den Bereichen Bildung, Ausbildung und Beruf.

Der regionale Arbeitskreis Europäischer Sozialfonds im Landkreis Reutlingen hat eine Arbeitsmarktstrategie erarbeitet, die Basis für die Ausschreibung von Projekten im Jahr 2025 ist. Deren Schwerpunkte sind: Langzeitarbeitslose Menschen mit multiplen Vermittlungshemmnissen sowie weitere potenziell benachteiligte Zielgruppen mit oft multiplen Problemlagen zu vermitteln. Insbesondere sind dies jüngere Arbeitslose, Schwerbehinderte, Langzeitarbeitslose und Alleinerziehende.

Positive Perspektive

Die geförderten Projekte sollen eine arbeitsplatzbezogene, praktische Be-schäftigung sowie eine persönliche Begleitung während der Maßnahmendauer und ganzheitliche Ansätze unter Einbeziehung der gesamten Lebenssituation der Zielpersonen umfassen. Außerdem sollen die Projekte eine motivierende Lebensperspektive vermitteln oder auf eine Perspektive für Ausbildung oder Erwerbstätigkeit hinwirken. Dabei handelt es sich um Schüler ab Jahrgangsstufe 5, die von Schulversagen bedroht sind sowie um junge Menschen und Schulabbrecher, die von Regelsystemen der Schule, der Berufshilfe und der Ausbildungsförderung nicht erreicht werden.

Die Förderanträge müssen über das Elektronische Antragsformular (ELAN) des ESF bis spätestens 31. Mai gestellt werden an die L-Bank Baden-Württemberg. Die Projektträger sollen auch eine Kopie beim Landratsamt einreichen. Weitere Infos gibt es dort. (GEA)

07121 4804011

sozialdezernat@kreis-reutlingen.de