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Aktuell Vergrämungsaktion

Tote Tauben in Reutlingen: Tierschützer zeigen Stadt und Firma an

Hier ist gesperrt: Gitter verwehren den Vögeln die Rückkehr zu den angestammten Brutplätzen, halten derzeit aber auch noch ein p
Hier ist gesperrt: Gitter verwehren den Vögeln die Rückkehr zu den angestammten Brutplätzen, hielten aber auch noch ein paar Artgenossen gefangen. Foto: Frank Pieth
Hier ist gesperrt: Gitter verwehren den Vögeln die Rückkehr zu den angestammten Brutplätzen, hielten aber auch noch ein paar Artgenossen gefangen.
Foto: Frank Pieth

REUTLINGEN. Die vieldiskutierten Bemühungen, die Tauben von der Bahnbrücke Unter den Linden zu vergraulen, haben Folgen. Aber andere als erhofft: Der Verein Menschen für Tierrechte Baden-Württemberg (MfT BW) hat nun sowohl die Stadt Reutlingen als auch das Vergrämungsunternehmen angezeigt.

Am 8. April habe MfT BW »eine Straf- und Ordnungswidrigkeitsanzeige bei der Staatsanwaltschaft Tübingen« eingereicht, teilt der Verein mit, gegen die Verantwortlichen des Tiefbau- und des Ordnungsamts der Stadt Reutlingen sowie der Firma Anticimex. Die Vorwürfe umfassen Verstöße gegen das Tierschutzgesetz, Ordnungswidrigkeiten und die Veruntreuung von Steuergeld. Wie berichtet war am Sonntag, 24. März, unter der Bahnbrücke ein Netz montiert worden, mit dem Ziel, die dort lebenden Tauben künftig fernzuhalten.

Für die Tierschützer ein Unding, denn: »Dabei wurden, obwohl für jedermann ersichtlich, Tauben und teils bebrütete Eier, die sich an der Brücke befanden, mit dem Netz eingesperrt.« Das sei »in einer Art und Weise montiert« worden, dass die Vögel keinen Weg nach draußen finden konnten. »Infolgedessen starben Tauben in beziehungsweise hinter dem Netz, da sie keinen Zugang zu Futter und Wasser hatten.« Zudem erlebten die Tiere durch das Eingeschlossensein fatalen Stress.

Das Problem sei den Verantwortlichen durch ehrenamtliche Tierschützer, die seit Wochen und Monaten den Dialog mit der Stadt suchten und mittlerweile auch an die Öffentlichkeit gingen, bekannt, meinen die Kläger. Auch »ein sehr ausführliches Schreiben« des MfT BW vom 27. Februar habe keine Wirkung gezeigt.

Hinzu komme, »dass der von der Stadt reklamierte angebliche Taubenschlag kein fachlich geeigneter ist«. Es handle sich eher um einen »Taubenfangschlag«, an den sich die Tauben in so kurzer Zeit nicht gewöhnen können. Zum anderen falle auf, »dass dorthin ,geflüchtete’ Tauben verschwinden, was weitere Ermittlungen notwendig machen dürfte«.

Erschwerend komme hinzu, dass die nun angezeigten Parteien bereits Ende September 2023 ähnlich vorgegangen waren, wobei sich die Vögel durch Fluchtbewegungen und Stress unter anderem an den Spikes verletzten. Damals hatte die von den Taubenschützern alarmierte Feuerwehr das Netz aufgeschnitten, um die Tauben entkommen zu lassen. Im Oktober 2023 folgte ein erneuter Versuch, was der Protest von Tierschützern verhindert habe. Nun jedoch wurden »diese straf- und ordnungsrechtlich relevanten Maßnahmen« wiederholt, womit erhebliche Verletzungen und der Tod mehrerer Tauben »bewusst in Kauf genommen wurde«. Laut MfT BW handelten die Stadt und die Firma »vorsätzlich im vollen Bewusstsein der Folgen ihrer Taten und ihrer strafrechtlichen Verwerflichkeit«. Da den Verantwortlichen gesetzeskonforme Maßnahmen wohl bekannt waren, seien zudem wiederholt Steuergelder »für nicht gesetzeskonforme Maßnahmen« eingesetzt worden. (dia/GEA)