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Aktuell Bürgerservice

Bauanträge können beim Landratsamt Reutlingen jetzt auch digital gestellt werden

Wer ein Gebäude errichten will, füllt meistens einen Antrag auf Baugenehmigung aus. Doch auch für kleinere Vorhaben ist das nöti
Wer ein Gebäude errichten will, füllt meistens einen Antrag auf Baugenehmigung aus. Doch auch für kleinere Vorhaben ist das nötig. FOTO: STOCKFOTOS-MG/ADOBE STOCK
Wer ein Gebäude errichten will, füllt meistens einen Antrag auf Baugenehmigung aus. Doch auch für kleinere Vorhaben ist das nötig. FOTO: STOCKFOTOS-MG/ADOBE STOCK

KREIS REUTLINGEN. Das Kreisbauamt des Landratsamtes Reutlingen bietet seit Anfang März die Möglichkeit an, Bauanträge digital zu stellen, und geht damit einen weiteren großen Schritt auf dem Weg zu mehr Bürgerservice. Das Landratsamt setzt bei der Digitalisierung des Baugenehmigungsverfahrens auf die landeseinheitliche Lösung »Virtuelles Bauamt Baden-Württemberg« (ViBa BW). Bis zum Dienstag, 31. Dezember 2024, können neben den digitalen Anträgen auch weiterhin Papieranträge gestellt werden. Ab Mittwoch, 1. Januar 2025, sieht der Gesetzgeber eine Verpflichtung zur digitalen Antragstellung vor.

Mit dem Virtuellen Bauamt Baden-Württemberg wurde eine »End-to-End-Lösung« entwickelt. Alle Schritte und auch die Kommunikation im Baugenehmigungsprozess können über die Plattform des virtuellen Bauamts erledigt werden. Diese reicht von der Antragstellung, über die Beteiligung von Behörden bis hin zur Bekanntgabe der Entscheidung. Der gesamte Baugenehmigungsprozess wird somit digital durchgeführt. Es sind keine Papierakten mehr notwendig. Über das Virtuelle Bauamt können die Anträge »Baugenehmigung beantragen«, »Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren beantragen«, »Bauvorhaben im Kenntnisgabeverfahren anzeigen« und »Bauvorbescheid beantragen« abgerufen werden.

Landrat Dr. Ulrich Fiedler betont: »Mit der Bereitstellung des digitalen Baugenehmigungsverfahrens gehen wir als Landratsamt Reutlingen einen wichtigen Schritt in Richtung Digitalisierung der Verwaltung. Das ist auch ganz im Sinne des Bürgerservices: Wo bislang Pläne und Unterlagen in mehrfacher Ausfertigung erforderlich waren, reicht es nun, ganz bequem die Dateien hochzuladen.«

Hinweise zur Antragstellung

Die Baugenehmigung ist seit Änderung der Landesbauordnung nicht mehr bei den jeweiligen Gemeinden einzureichen. Bauanträge sind seit November 2023 direkt bei der unteren Baurechtsbehörde, dem Landratsamt Reutlingen, zu stellen. Davon ausgenommen sind die Städte und Gemeinden mit eigener Baurechtszuständigkeit. Im Landkreis Reutlingen sind dies Bad Urach, die Gemeinde Dettingen, die Gemeinde Eningen, Metzingen, Münsingen, Pfullingen und Reutlingen. Weitere Infos zur digitalen Antragstellung sind online abrufbar. (eg)

 

https://www.kreis-reutlingen.de/ aktuelles