Aktuell Gericht

Türsteherprozess geht weiter

REUTLINGEN. Dieser Reutlinger Fall sorgte für Schlagzeilen und wird, wie jetzt gemeldet, demnächst das Oberlandesgericht in Stuttgart beschäftigen: Am 5. November 2010 wollte der dunkelhäutige David G. mit einem Bekannten nach Reutlingen in die Disco. An der Eingangstür angelangt, wurden sie vom Türsteher mit den Worten: »Ihr nicht!« abgewiesen. Auf Nachfrage wird ihnen gesagt, es seien schon »genug Schwarze drin«.

Wenn Disco-Türsteher Gäste abweisen, kann das  durchaus diskriminierend sein.
Wenn Disco-Türsteher Gäste abweisen, kann das durchaus diskriminierend sein.
Wenn Disco-Türsteher Gäste abweisen, kann das durchaus diskriminierend sein.

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