Aktuell Amtsgericht

Mit Beil vor die Disco zum »Schlichten«

REUTLINGEN. Beim ersten Verhandlungstag gegen einen 29-jährigen Metzinger Gastwirt vor dem Reutlinger Amtsgericht gingen die Aussagen weit auseinander. Der Beschuldige sprach von Selbstverteidigung. Mit dem Beil, das er am 13. Dezember 2014 bei sich trug, verletzte er einen Geschädigten am Kopf, einen weiteren mit Schlägen an Kopf und Brust schwer. Die Anklage lautet auf zweifache gefährliche Körperverletzung und »Besitz eines verbotenen Gegenstands nach dem Waffengesetz«.

Foto: dpa
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