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Bundesgerichtshof verwirft Revision: Dura weiter im Knast

REUTLINGEN. Am 3. Februar dieses Jahres hat die 1. Große Strafkammer des Tübinger Landgerichts den Reutlinger Hells-Angels-Chef Ingo Dura wegen schwerer räuberischer Erpressung und Bedrohung zu vier Jahren Gefängnis verurteilt. Sowohl Dura als auch die beiden mitangeklagten Rocker gingen in Revision. Die wurde jetzt vom Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verworfen. Das Urteil ist also rechtskräftig.

Foto: Ronald Wittek/Archiv
Foto: Ronald Wittek/Archiv
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