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Karlsruhe kippt Erbschaftsteuer-Regelung in zentralen Punkten

Karlsruhe (dpa) - Firmenerben müssen sich auf strengere Regeln bei der Erbschaftsteuer einstellen. Das Bundesverfassungsgericht kippte die seit 2009 geltende großzügige Verschonung von Betriebsvermögen bei der Erbschaftsteuer aus mehreren Gründen (Aktenzeichen: 1 BvL 21/12).

Beim Urteil geht es um die Frage, ob Firmenerben auch in Zukunft erhebliche Steuerprivilegien genießen dürfen. Foto: Jens Büt
Beim Urteil geht es um die Frage, ob Firmenerben auch in Zukunft erhebliche Steuerprivilegien genießen dürfen. Foto: Jens Büttner
Beim Urteil geht es um die Frage, ob Firmenerben auch in Zukunft erhebliche Steuerprivilegien genießen dürfen. Foto: Jens Büttner

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