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BGH kippt Klausel zu Kontogebühren für Geschäftskunden

Karlsruhe (dpa) - Banken dürfen bei Girokonten von Geschäftskunden nicht grundsätzlich jede Buchung berechnen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden und eine entsprechende Klausel in den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Sparkasse Baden-Baden Gaggenau für unwirksam und nichtig erklärt.

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat eine Klausel zu Kontogebühren für Geschäftskunden gekippt. Foto: Uli Deck
Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat eine Klausel zu Kontogebühren für Geschäftskunden gekippt. Foto: Uli Deck
Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat eine Klausel zu Kontogebühren für Geschäftskunden gekippt. Foto: Uli Deck

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