Weltspiegel
Prozesse

Vater des Amokläufers will Zivilklage einreichen

Von Oliver Schmale, dpa

Weinsberg/Winnenden (dpa) - Der Vater des Amokläufers von Winnenden will gegen das Klinikum in Weinsberg juristisch vorgehen und Zivilklage einreichen.

Umriss des Amokläufers Tim K.
Umriss des Amokläufers Tim K. FOTO: dpa
Ziel sei es, dass die Haftpflichtversicherung der Klinik einen Teil der Schadenersatzforderungen übernehmen müsse, sagte Anwalt Erik Silcher am Montag der Nachrichtenagentur dpa. Es gehe um eine Summe von 8,8 Millionen Euro.

Er gehe davon aus, dass erkennbar gewesen sei, dass Tim K. gefährlich war, sagte Silcher. Wäre die Familie darauf hingewiesen worden, hätte der Amoklauf möglicherweise verhindert werden können. In der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie im Kreis Heilbronn war der Jugendliche wenige Monate vor der Bluttat untersucht worden. Dort war am Montag keiner der Verantwortlichen für eine Stellungnahme zu erreichen.

Silcher bestätigte Berichte des Südwestrundfunks und der «Heilbronner Stimme». Beim Landgericht Heilbronn seien ein Antrag auf Prozesskostenhilfe und ein Klageentwurf eingereicht worden, erklärte der Jurist. Silcher betonte aber, dass der Kläger das Geld nicht für sich wolle. Wenn er Geld zugesprochen bekomme, solle alles an die Geschädigten weitergereicht werden.

Die Schadenersatzforderungen der Hinterbliebenen und der Stadt Winnenden (Rems-Murr-Kreis) an den Vater von Tim K. belaufen sich inzwischen auf bis zu 18 Millionen Euro. Der Vater könne diese Summe nicht aufbringen, sagte Silcher weiter.

Der Mann habe auch nicht genügend Geld, um die Klage zu finanzieren. Der Anwalt schätzte die Höhe der Kosten auf 200 000 Euro. Deshalb sei auch der Antrag auf Prozesskostenhilfe eingereicht worden. Gleichzeitig habe er die Rechtsschutzversicherung des Vaters vor dem Stuttgarter Landgericht verklagt.

Tim K. hatte am 11. März 2009 in seiner früheren Realschule in Winnenden und auf der Flucht nach Wendlingen (Kreis Esslingen) 15 Menschen und sich selbst erschossen. Die Tatwaffe hatte sein Vater zuvor unverschlossen im Schlafzimmer aufbewahrt. Dafür war er in einem ersten Verfahren wegen fahrlässiger Tötung in 15 Fällen zu einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung verurteilt worden.

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe kassierte den Schuldspruch aber wegen eines Verfahrensfehlers. Nun muss sich der Vater zum zweiten Mal vor Gericht verantworten. Dieser Prozess begann Mitte November.

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