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BGH: Nachbar muss lauteres Parkett hinnehmen

Karlsruhe (dpa) - Ein Wohnungsinhaber muss es hinnehmen, wenn der über ihm lebende Eigentümer den leiseren Teppichboden durch Parkett ersetzt. Grundsätzlich müssten die Schallschutzwerte eingehalten werden, die zur Zeit der Errichtung des Gebäudes galten.

Ist ein Haus hellhörig gebaut, kann es ohne Teppich für die Nachbarn unangenehm werden. Foto: Daniel Naupold
Ist ein Haus hellhörig gebaut, kann es ohne Teppich für die Nachbarn unangenehm werden. Foto: Daniel Naupold
Ist ein Haus hellhörig gebaut, kann es ohne Teppich für die Nachbarn unangenehm werden. Foto: Daniel Naupold

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