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Urlaubsgeld darf nicht auf Mindestlohn angerechnet werden

Berlin (dpa) - Urlaubsgeld und jährliche Sonderzahlungen dürfen nach einem Urteil des Berliner Arbeitsgerichts nicht auf den gesetzlichen Mindestlohn angerechnet werden. Eine Änderungskündigung, mit der eine solche Anrechnung erreicht werden sollte, sei unwirksam, teilte das Gericht mit.

Der gesetzliche Mindestlohn wirft viele Fragen auf. Foto: Stephan Jansen/Archiv
Der gesetzliche Mindestlohn wirft viele Fragen auf. Foto: Stephan Jansen/Archiv
Der gesetzliche Mindestlohn wirft viele Fragen auf. Foto: Stephan Jansen/Archiv

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