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Flugblatt-Verbot bei Heckler & Koch-Protest rechtswidrig

Freiburg (dpa/lsw) - Im Streit um eine Protestaktion vor dem Firmensitz des Waffenherstellers Heckler & Koch in Oberndorf am Neckar hat das Verwaltungsgericht Freiburg ein vom Landratsamt Rottweil verhängtes Flugblatt-Verbot für rechtswidrig erklärt.

Das Firmenlogo des Rüstungskonzerns Heckler und Koch. Foto: Patrick Seeger
Das Firmenlogo des Rüstungskonzerns Heckler und Koch. Foto: Patrick Seeger
Das Firmenlogo des Rüstungskonzerns Heckler und Koch. Foto: Patrick Seeger

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