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VGH erklärt Genehmigung für Brücke für rechtswidrig

Die zweite Gauchachtalbrücke sollte mehrere Gemeinden verkehrsmäßig entlasten. Der Verkehrsclub Deutschland pochte dagegen auf den Umweltschutz - und klagte.

Verwaltungsgerichtshof
Der Schriftzug »Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg« steht über dem Eingang. Foto: Uwe Anspach/DPA
Der Schriftzug »Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg« steht über dem Eingang.
Foto: Uwe Anspach/DPA

Die Pläne für die zweite Gauchachtalbrücke bei Bräunlingen (Schwarzwald-Baar-Kreis) sind nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH) in Mannheim nicht rechtens. Eine entsprechende Plangenehmigung durch das Regierungspräsidium Freiburg sei »rechtswidrig und damit nicht vollziehbar«, entschied das Gericht nach eigenen Angaben vom Mittwoch. Eine Sprecherin des Gerichts bestätigte allerdings, mit einer Umweltverträglichkeitsprüfung und einer Planergänzung könnten die vorliegenden Rechtsfehler ausgeräumt werden. Das Regierungspräsidium Freiburg kündigte ein entsprechendes Vorgehen an. Die Urteilsgründe liegen noch nicht vor.

Der Bau der geplanten Brücke war bereits Anfang August 2023 vorerst gestoppt worden. Wie das Regierungspräsidium Freiburg damals mitteilte, gab der VGH einem entsprechenden Eilantrag des Verkehrsclubs VCD Südbaden statt. Dieser habe beantragt, die aufschiebende Wirkung seiner gegen den Brückenbau erhobenen Klage anzuordnen. Der VCD Südbaden wollte nach eigenen Angaben damit verhindern, »dass vor Ort vollendete Tatsachen geschaffen werden«.

Der Club argumentierte laut früheren Angaben des VGH in seiner Klage, eine Vorprüfung habe nicht den gesetzlichen Vorgaben zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) entsprochen. Außerdem würde es beim Bau zu Verstößen gegen artenschutzrechtliche Verbote kommen. Betroffen seien vor allem eine Fledermausart, der Biber, die Schlingnatter und die Zauneidechse. Der Verband setzt sich nach eigenen Angaben für eine ökologisch nachhaltige Mobilität in der Region ein.

Das Regierungspräsidium sprach damals hingegen von einer Enttäuschung für die Gemeinden, die mit dem Bau der Brücke entlastet würden.

Die Behörde teilte nun mit, nach Vorlage der Urteilsgründe die geforderte UVP nachzuholen - um mit dem Bau der Brücke so schnell wie möglich beginnen zu können. Ein Zeitplan ließe sich dazu allerdings noch nicht absehen. Mittlerweile vorliegende Unterlagen zeigten bereits, dass »der Bau der zweiten Brücke sowohl umwelt- als auch klimaverträglich« sei, hieß es.

Die Revision zum Bundesverwaltungsgericht ließ der VGH nicht zu. Das beklagte Land kann allerdings innerhalb eines Monats nach Zustellung des vollständigen Urteils Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesverwaltungsgericht erheben.

VGH

© dpa-infocom, dpa:240508-99-960818/3