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Haftstrafen nach Schüssen in Asperg

Ein Jugendlicher wird mitten in der Nacht auf einem Parkplatz in Asperg erschossen. »Warum?«, fragen sich Angehörige seither. Auch zum Abschluss des Prozesses wissen sie wenig mehr.

Polizei
Ein Einsatzfahrzeug der Polizei. Foto: Marijan Murat/DPA
Ein Einsatzfahrzeug der Polizei.
Foto: Marijan Murat/DPA

21 Schüsse hallen durch die stockfinstere Nacht, zwei Menschen sacken im Kugelhagel zusammen, einer von ihnen stirbt. Nach nur drei Sekunden ist es wieder vorbei auf dem dunklen Schotterparkplatz in Asperg bei Ludwigsburg. Etwas mehr als ein Jahr nach diesen tödlichen Schüssen auf einen 18-Jährigen in Asperg sind der geständige Schütze und sein Komplize zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt worden. Warum der junge Mann sterben musste? Ein banaler Streit sei es gewesen, der aus dem Ruder gelaufen sei, sagte der Richter bei der Urteilsverkündung am Mittwoch vor dem Landgericht in Stuttgart. »Letztlich konnten wir nicht feststellen, dass hier ein tiefgreifendes Motiv zugrunde lag.«

Den 21-jährigen Schützen verurteilte die Jugendkammer unter anderem wegen Totschlags zu sieben Jahren Jugendhaft, sein gleichaltriger Cousin und Fahrer muss fünfeinhalb Jahre ins Gefängnis. Ein ebenfalls angeklagter 18-Jähriger war bereits aus der Haft entlassen worden, weil er laut Funkzellendaten nicht am Tatort gewesen sein soll. Er wurde am Mittwoch freigesprochen.

Die Jugendkammer zeigte sich zwar überzeugt vom Ablauf der nächtlichen Tat auf dem Parkplatz der Gemeinde. Ungeklärt sei aber auch zum Abschluss des Prozesses und trotz der Geständnisse und Dutzender Zeugenaussagen, warum der 18-Jährige im Kugelhagel erschossen und sein Begleiter schwer verletzt wurde. »Man will es eigentlich nicht glauben, aber letztlich sind wir überzeugt, dass das Opfer wegen einer Lappalie sterben musste«, sagte der Richter. Die Angeklagten hätten ein »ungeheures Verhalten« an den Tag gelegt, sie seien getrieben von einer gewissen Großmannssucht und einer unreifen Unbeherrschtheit.

Laut Kammer hatten sich einer der drei mit seinem Bekannten und späteren Opfer im vergangenen April auf dem Parkplatz verabredet, um einen Streit zu klären. Sein Cousin, der spätere Schütze, begleitete ihn zum Schutz. »Bis zu diesem Zeitpunkt hatte er überhaupt gar nichts damit zu tun«, sagte der Richter in seiner Urteilsbegründung. Trotz der aufgeladenen Situation habe er eine geladene halbautomatische Waffe mitgenommen. »Die Angeklagten gehörten zu den Jugendlichen, die offensichtlich ihre Konflikte im Endeffekt mit Gewalt lösten«, sagte der Richter dazu.

Nach seinem Geständnis gab es an der Verantwortung des 21-Jährigen keine Zweifel. Für die Opfer seien die Schüsse völlig überraschend gefallen, sagte der Richter. Der junge Mann habe in einer stockdunklen Ecke gestanden, er habe nur als dunkle Silhouette wahrgenommen werden können. Nach der Tat ergriffen die beiden Angeklagten die Flucht, der Schütze setzte sich nach Serbien ab, stellte sich aber schließlich selbst der deutschen Polizei.

Die Staatsanwaltschaft hatte Totschlag, versuchten Totschlag und gefährliche Körperverletzung für erwiesen gehalten und neun Jahre Jugendstrafe für den Hauptangeklagten sowie fünfeinhalb Jahre Jugendstrafe für seinen Fahrer gefordert. Die Eltern des Opfers hatten als Nebenkläger ein deutlich höheres Strafmaß gefordert. Ihr Anwalt plädierte auf Strafen von 15 und 13 Jahren. Die Verteidigung hingegen hielt eine Jugendstrafe von maximal fünf Jahren für den geständigen mutmaßlichen Schützen für angemessen. Für den mutmaßlichen Fahrer forderte dessen Anwältin einen Freispruch.

Gegen die drei jungen Männer - zwei Deutsche und ein Serbe - wurde seit Mitte Januar verhandelt. Die Mutter des erschossenen 18-Jährigen zeigte sich nach dem Ende der Verhandlung erleichtert: »Es ist wichtig für uns, das unser Sohn von allen Vorwürfen entlastet wurde. Jetzt erst können wir damit anfangen, das Geschehene zu verarbeiten«, sagte sie.

© dpa-infocom, dpa:240417-99-711346/2